Mit neuen Effizienzregeln für gerichtete Lichtquellen will die EU bis 2020 jährlich 25 Terrawattstunden Energie einsparen und so zum Klimaschutz beitragen. Die neuen Regeln aus der EU-Verordnung (1194/2012) gelten seit dem 1. September 2013 und stellen erstmals spezifische Anforderungen an Leistungsmerkmale von gerichteten Lichtquellen, beispielsweise an deren Stromverbrauch. Zudem wurde die Informationspflicht auf Verpackungen mit der EU-Verordnung auf diese Leuchtmittel ausgeweitet.
LEDLager: Verpackungshinweise schaffen seit September Überblick beim Kauf
Ob Lampen energieeffizient sind oder nicht, erfahren Verbraucher ab sofort anhand eines neuen Energielabels, mit dem Lampen seit letztem Monat gekennzeichnet sein müssen. Dieses Label ordnet jede Lichtquelle in eine Effizienzklasse von „A++“ für höchste bis „E“ für niedrigste Energieeffizienz ein. Glühlampen mit Spiegelreflektor wurden zum 1.September 2013 bereits vom Markt genommen.
Daneben müssen Lampenverpackungen folgende Informationen enthalten:
- Helligkeit in Lumen (abgestrahlte Lichtmenge im 90° Winkel)
- Lebensdauer in Stunden
- Lichtfarbe in Kelvin
- Angaben zur Dimmbarkeit
Vorgaben für die Qualität von LED-Produkten stärken Verbraucherschutz
Auch für LED-Lampen gelten gemäß der neuen EU-Verordnung 1194/2012 erstmals bestimmte Qualitätsanforderungen und erweiterte Informationspflichten der Hersteller. Die Qualitätsmerkmale betreffen:
- Lichtqualität
- Ausfallquoten
- Mindest-Farbwiedergabewert von 80
- Stromverbrauch
- Kennzeichnung der Lampenverpackungen mit dem neuen Energieverbrauchs-Etikett
EU plant stufenweises Auslaufen ineffizienter Lampen
In einer zweiten Stufe sollen zum 1. September 2014 ineffiziente Halogenlampen vom Markt verschwinden. Für sie sind schon jetzt LED-Lampen ein guter Ersatz, die immerhin rund 90 Prozent weniger Strom als herkömmliche Glühlampen verbrauchen und um ein Vielfaches länger halten.
Eine weitere Ergänzung der Verordnung soll 2016 folgen.